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Anerkennung von Auslandsschuljahren

Viele Austauschschüler haben bisher ihr Auslandsjahr von ihrer deutschen Schule anerkennen lassen, so dass sie dort eine Klasse überspringen konnten und nach ihrer Rückkehr wieder in ihre alte Klasse eingestuft wurden. Dabei haben sich die Schüler meistens während dem Einstieg in die gymnasiale Oberstufe, also während der 11ten Klasse, im Gastland aufgehalten und sind dort zur Schule gegangen. Wenn sie bei ihrer Stundenplangestaltung an der ausländischen Schule bestimmte Vorgaben der Heimat berücksichtigten und weitere eventuelle Voraussetzungen erfüllten, die im Vorfeld mit der Schulleitung abgesprochen wurden, war der Wiedereinstieg zur 12ten Klasse meist kein Problem. Anders sieht es nach der Einführung des „Abiturs in 12 Jahren“ aus…

Mit der G8-Reform geht eine große Verunsicherung einher, die sich bezogen auf den Schüleraustausch häufig in der Frage äußert, ob ein Austauschjahr in Zukunft überhaupt noch möglich ist, wann der richtige Zeitpunkt dafür wäre und ob es sich weiterhin relativ unkompliziert anerkennen lässt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat mit der Verabschiedung der neuen Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe festgelegt, dass auch im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang ein Auslandsaufenthalt während der Schulzeit möglich sein muss und er bis zur Gesamtdauer eines Jahres auf die Schulzeit in der Oberstufe in Deutschland angerechnet werden kann. Diese positive Einstellung betont die wichtige Bedeutung des Schüleraustausches und des interkulturellen Lernens ausdrücklich. Die konkrete Ausgestaltung des Beschlusses liegt dabei bei den einzelnen Bundesländern.

Leider sieht die Praxis derzeit noch schwierig aus. Zwar wäre die Anerkennung eines Auslandsaufenthalts weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen während der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, also im G8-System während der 10ten Klasse, möglich, gerade durch die sowieso schon große Unsicherheit durch die Schulzeitverkürzung ist jedoch die Angst gewachsen, den schulischen Anschluss zu verpassen. Es bleibt aber zu hoffen, dass mit der allmählichen Etablierung des neuen Systems auch die Anerkennung wieder problemlos möglich wird. Darüber hinaus räumt der Beschluss auch die Möglichkeit ein, eine Anerkennung während der Qualifikationsphase, also eines Austausches während der 11ten Klasse, vorzunehmen. Dies wurde bisher jedoch noch von keinem Bundesland umgesetzt.

Natürlich ist es auch möglich, den Gastschulaufenthalt als zusätzliches Schuljahr einzuschieben und auf die Anerkennung auf den Bildungsgang in Deutschland zu verzichten. Nach ihrer Rückkehr steigen die Jugendlichen dann dort ein, wo sie aufgehört haben. Das bedeutet meistens: Austauschjahr zwischen Klasse 10 und 11. Auch diese Möglichkeit wird häufig genutzt, da der Mehrwert eines Austauschjahres nicht in erster Linie bei der Anerkennung der schulischen Leistungen im Ausland liegt, sondern vor allem in der Persönlichkeitsentwicklung des Schülers. Denn er erwirbt wichtige Schlüsselqualifikationen, wie umfassende Fremdsprachenkenntnisse oder interkulturelle und soziale Kompetenz, denen im heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen zunehmend Bedeutung zukommt. Ein Austauschjahr ist also immer ein großer Gewinn fürs ganze Leben.

Generell ist zu empfehlen, dass sich potenzielle Austauschschüler und ihre Eltern vor dem Auslandsjahr mit der deutschen Schule in Verbindung setzen und sich ausführlich beraten lassen.

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