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Rechtliche Aspekte im Schüleraustausch

Ein Schüleraustausch ist komplex organisiert, mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden und bedeutet eine große Umstellung für die Beteiligten. Da ist es nur verständlich, dass sowohl Organisation als auch Austauschschüler und Gasteltern sich absichern wollen. Ein rechtsgültiger Vertrag stellt deshalb eine unabdingbare Grundlage des Austausches dar. Aber auch der Bund sieht bestimmte Regelungen für langfristige Austauschprogramme deutscher Schüler vor, die dem Pauschalreiserecht und seit September 2001 dem speziellen §651 | BGB „Gastschulaufenthalte“ unterfallen.

Hiernach ist der Veranstalter verpflichtet, alle Vorauszahlungen durch Ausgabe eines Sicherungsscheins gegen Insolvenzrisiken abzusichern. Außerdem muss er für eine angemessene Platzierung in einer Gastfamilie sorgen und einem geregelten Schulbesuch ermöglichen. Kann er bis mindestens zwei Wochen vor der Abreise keine Familie angeben, darf der Vertrag, in dem häufig auch weitere Leistungen festgehalten werden, kostenlos storniert werden.

Für den Gastschüler gilt die Verpflichtung, an dem Gelingen des Auslandsaufenthaltes mitzuwirken. Falls die Leistungen der Organisation (Gastfamilie, Schule, Betreuung etc.) dabei nicht ordnungsgemäß sind, haben er und seine Eltern das Recht, Abhilfe zu verlangen und ggf. den Vertrag vorzeitig zu kündigen – natürlich mit Anspruch auf Rückerstattung der ersparten Aufwendungen. Darüber hinaus können Minderungs- und Schadenersatzansprüche entstehen, bei denen der deutsche Veranstalter für seine ausländische Partnerorganisation, nicht aber für die Mitglieder der Gastfamilie oder Mitarbeiter der Schule haftet. Diese Ansprüche müssen jedoch innerhalb eines Monats nach vorhergesehener Rückkehr gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Rolle deutscher Gastfamilien ist nicht gesetzlich geregelt, es gelten jedoch die Absprachen bzw. vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter.

Auch die Anerkennung von Auslandschuljahren spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle.

Weiterführende Literaturhinweise zum Thema rechtliche Aspekte bietet der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen.

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