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Einführung G8 – Was hat sich geändert beim Schüleraustausch, was ist geblieben?

Die Einführung der einheitlichen Dauer über acht Jahre für die Sekundarstufen in den staatlichen Schulen der Länder (G8) soll sich nicht nachteilig auf die Vorzüge von Schüleraustauschen in Partnerländer auswirken. Das war das gemeinsame Ziel der Austauschorganisationen, der Schulen und teilweise auch der Kultusministerien der Länder. Besonders fraglich im Zusammenhang mit G8 war im Vorfeld der übliche ein Jahr dauernde Schüleraustausch. Die gesetzgebenden Bundesländer und der Bund folgten dem Anliegen der Schulen und Verbände bejahend und haben Vorkehrungen getroffen, damit das Auslandsschuljahr auch weiterhin möglich ist.

  • Ein Auslandsschuljahr voll auf die Schulzeit in Deutschland anerkennen zu lassen, bleibt weiterhin machbar. Das hat die Kultusministerkonferenz (KMK) als gemeinsame Stellvertretung aller Bundesländer im Juni 2006 festgelegt. Allerdings können und sollen die jeweiligen Bundesländer die Ausgestaltung dieser Richtlinie in ihren Regelungen selbst in die Hand nehmen.
  • Bei der Anerkennung gibt es in der praktischen Umsetzung immernoch große Unterschiede. In Thüringen zum Beispiel bekommen die meisten Schüler ihr Austauschjahr problemlos auf die Klassenstufe 10 anerkannt, während in Berlin die Schüler häufig nur dann ein Austauschjahr machen, wenn sie dafür ein zusätzliches Schuljahr in Kauf nehmen, berichtet der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen. Lest hier mehr zu den einzelnen Regelungen zur Anerkennung von Auslandschuljahren Eures Bundeslandes findet Ihr Bundesländer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren" href="https://www.schueleraustausch-abc.de/?p=1668">bei uns.
  • Schüler sollten sich bei Interesse auf jeden Fall vor Antritt eines Schüleraustauschs mit ihrer Schulleitung über die jeweilige Verfahrensweise zur Anerkennung von Auslandsschulzeiten und mögliche Kooperationen mit den ausländischen Schuleinrichtungen abstimmen.
  • Anstatt wie bisher in Klassenstufe 11, wird einheitlich das Austauschjahr in der 10. Klasse empfohlen. Viele Schulen haben ihre Programme bereits entsprechend ausgerichtet.
  • Der Einschub eines Austauschjahres zwischen zwei Klassenstufen in Deutschland, bleibt unangetastet möglich. Hier bleibt alles beim Alten.
  • In den letzten Jahren haben sich die Einreisebedingungen in bestimmte Länder im Ausland verschärft und die Einreise für Ausstauschschüler erschwert, darunter auch das beliebteste Austauschziel USA sowie umgekehrt Einreisen nach Deutschland.
  • Positive Nachrichten gibt es dafür durch eine 2010 geltende Änderung im BAföG. Damit ist die Anerkennung eines Auslandsschuljahres keine Voraussetzung mehr, um Auslands-BAföG zu erhalten.

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