Der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) erstellt in Zusammenarbeit und zum Teil in Kooperation mit bisher 14 Kultusministerien der einzelnen Bundesländer ausführliche Beschreibungen zu den Regelungen für die Anerkennung von Auslandsschuljahren für Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr im Ausland verbringen.
Dabei wird zwischen der Anerkennung eines Auslandsschuljahres in der Einführungsphase (10. bzw. 11. Klasse) und einer Anerkennung von Auslandsschulzeiten auch zu Beginn der Qualifikationsphase (11. bzw. 12. Klasse) unterschieden.
Folgende Bundesländer ermöglichen derzeit grundsätzlich eine Anerkennung eines Auslandsschuljahres in der Einführungsphase (10. bzw. 11. Klasse) [i.d.R. auf Antrag des Schülers/der Eltern und durch Entscheidung des Schulleiters/des zuständigen Schulamtes]: alle (15), ausgenommen Sachsen.
Darüber hinaus ermöglichen einige Bundesländer eine Anerkennung von Auslandsschulzeiten auch zu Beginn der Qualifikationsphase (11. bzw. 12. Klasse):
Berlin (nur erstes Halbjahr der Qualifikationsphase), Brandenburg (nur erstes Halbjahr der Qualifikationsphase), Bremen (nur erstes Halbjahr der Qualifikationsphase), Hessen und Schleswig-Holstein.