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Einführung G8 – Was hat sich geändert beim Schüleraustausch, was ist geblieben?

14. Juni 2012

Die Einführung der einheitlichen Dauer über acht Jahre für die Sekundarstufen in den staatlichen Schulen der Länder (G8) soll sich nicht nachteilig auf die Vorzüge von Schüleraustauschen in Partnerländer auswirken. Das war das gemeinsame Ziel der Austauschorganisationen, der Schulen und teilweise auch der Kultusministerien der Länder. Besonders fraglich im Zusammenhang mit G8 war im Vorfeld der übliche ein Jahr dauernde Schüleraustausch. Die gesetzgebenden Bundesländer und der Bund folgten dem Anliegen der Schulen und Verbände bejahend und haben Vorkehrungen getroffen, damit das Auslandsschuljahr auch weiterhin möglich ist.

Übersicht der Regelungen der Bundesländer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren

14. Juni 2012

Der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) erstellt in Zusammenarbeit und zum Teil in Kooperation mit bisher 14 Kultusministerien der einzelnen Bundesländer ausführliche Beschreibungen zu den Regelungen für die Anerkennung von Auslandsschuljahren für Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr im Ausland verbringen.

Dabei wird zwischen der Anerkennung eines Auslandsschuljahres in der Einführungsphase (10. bzw. 11. Klasse) und einer Anerkennung von Auslandsschulzeiten auch zu Beginn der Qualifikationsphase (11. bzw. 12. Klasse) unterschieden.

Folgende Bundesländer ermöglichen derzeit grundsätzlich eine Anerkennung eines Auslandsschuljahres in der Einführungsphase (10. bzw. 11. Klasse) [i.d.R. auf Antrag des Schülers/der Eltern und durch Entscheidung des Schulleiters/des zuständigen Schulamtes]: alle (15), ausgenommen Sachsen.

Darüber hinaus ermöglichen einige Bundesländer eine Anerkennung von Auslandsschulzeiten auch zu Beginn der Qualifikationsphase (11. bzw. 12. Klasse):
Berlin (nur erstes Halbjahr der Qualifikationsphase), Brandenburg (nur erstes Halbjahr der Qualifikationsphase),  Bremen (nur erstes Halbjahr der Qualifikationsphase), Hessen und Schleswig-Holstein.

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